Mit Vernunft und Augenmaß: Maskenpflicht bei der Geburt

21.01.2022

Unsere Geburtshilfe leistet eine sehr gute Arbeit. Zu der Diskussion zum Thema Masenpflicht bei der Geburt und den dazugehörigen offenen Brief nehmen wir wie folgt Stellung: 

Das DONAUISAR Klinikum ist aufgrund der aktuellen Lage und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Infektionsschutzgesetzes gehalten, alle gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu brechen. Die Basis unseres Handelns ist das von der Bayerischen Staatsregierung geforderte Hygiene- und Schutzkonzept, welches eine allgemeine Maskenpflicht beinhaltet und auch für den Kreißsaal Anwendung findet.

Uns ist bewusst, dass das Tragen einer FFP2-Maske während der Entbindung eine zusätzliche Anstrengung für eine werdende Mutter bedeutet. Wir dürfen Ihnen versichern, dass auch wir uns ein anderes Procedere zum Schutz unserer Patientinnen und Mitarbeiter wünschen würden. Unsere im Kreißsaal tätigen Ärzte und Hebammen arbeiten aufgrund des Vollschutzes ebenfalls unter den erschwerten Bedingungen, um trotz regelmäßiger Testung und entsprechendem Impfschutz eine Gefährdung der Patientinnen bestmöglich zu verhindern.

Von der festgeschriebenen Maskenpflicht wird natürlich Abstand genommen, wenn eine medizinische Gefährdung der Mutter oder des Kindes vorliegt – wir berücksichtigen während der Geburt sowohl Oxygenierungsstatus als auch subjektives Wohlbefinden der Gebärenden. Von Nötigungen oder ähnliches kann hierbei keine Rede sein.