Informationen für Schwangere

23.03.2020

Liebe Patientinnen,

durch die aktuelle Corona-Krise entstehen sehr viele Fragen und auch Ängste bei Schwangeren. Um Ihnen ein paar Fragen vorweg zu nehmen und Sie auf dem Laufenden zu halten, haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt.

International gibt es gegenwärtig keinen Hinweis dafür, dass Schwangere durch das neuartige Virus gefährdeter als die allgemeine Bevölkerung wären. Die Mehrheit der schwangeren Frauen wird nur leichte bis mittelschwere Symptome, ähnlich einer Erkältung, aufweisen. Schwerwiegende Fälle scheinen vor allem ältere Personen mit geschwächten Immunsystem zu verzeichnen.

Es gibt keine Hinweise auf:

  • ein erhöhtes Risiko an Fehlgeburten
  • Übertragung des Virus auf das Baby während der Schwangerschaft

WICHTIG:

  • Waschen Sie ihre Hände regelmäßig und effektiv, vor allem, wenn Sie von öffentlichen Orten nach Hause oder an den Arbeitsplatz kommen
  • Vermeiden Sie unbedingt Kontakt mit Personen, die Symptome einer Erkältungskrankheit aufweisen
  • Achten Sie auf den Mindestabstand von mind. 1,5 Meter

Bei Grippeähnlichen Symptomen wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, wenden Sie sich telefonisch an Ihre/n Frauenarzt/in und zusätzlich wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihr zuständiges Gesundheitsamt  oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Telefonnummer 116 117 an.

Positiv auf Coronavirus:
Falls Sie positiv getestet wurden, sollten Sie sich telefonisch an Ihre/n Frauenarzt/in wenden und auf Ihre Diagnose aufmerksam machen.

Eine Isolation (Quarantäne) wird empfohlen, wenn:

  • Kontakt mit einer Coronavirus infizierten Person
  • Besuch eines Risikogebiets (s. Infos des RKI  _LINK)
  • Symptome, die auf eine Infektion hinweisen und auf das Testergebnis warten
  • Positiver Test und empfohlen wurde zu Hause zu bleiben, möglichst getrennt von anderen Personen im Haushalt (eigene Handtücher, Geschirr, Toilette, etc.)


Schwangerschaftsversorgungen in der Selbstisolierung
Sollten hinausgezögert werden, wenn irgend möglich – bei dringlichen Terminen wird Ihr/e Arzt/in Ihre Hebamme die erforderlichen Vorkehrungen treffen und Sie können den Termin in der Klinik wahrnehmen. Bei Bedarf erhalten Sie die Telefonnummer der diensthabenden Hebamme und ggf. auch des/der diensthabenden Arzt/in, so dass Sie bei Beschwerden, Fragen etc, jederzeit telefonisch Kontakt aufnehmen können.

Eine Entisolierung ist frühestens 10 Tage nach Symptombeginn vertretbar unter Voraussetzung:

  • Fieberfreiheit seit mind. 48 Stunden
  • Symptomfreiheit seit mind. 24 Stunden bezogen auf die akute Coronavirus-Erkrankung
  • 2 negative PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden (Abstrich aus dem Mund-Rachen)

Geburt bei vermuteter oder bestätigter Coronavirus-Infektion:

  • Es wird empfohlen, im Krankenhaus (nicht Geburtshaus oder zu Hause) zu entbinden, da nur dort die kontinuierliche Überwachung durch Arzt und Hebamme gewährleistet ist.
  • Eine vaginale Geburt ist möglich.
  • Aufgrund der Infektionsgefahr wird kein Lachgas verwendet.
  • Wenn Sie in der Isolationsphase (Quarantäne) Wehen bekommen, sollten Sie in Ihrer Geburtsklinik Bescheid geben und über die Notaufnahme in die Klinik kommen.
  • Das Neugeborene wird nach der Geburt auf Coronavirus getestet.
  • Nach Rücksprache mit den zuständigen Kinder- und Frauenärzten kann das Neugeborene bei Ihnen bleiben, sofern nicht ein Grund für die Verlegung auf die Neugeborenenstation besteht.

Informationen zum Stillen:

  • Das Stillen ist möglich. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird. Bitte beachten Sie:
  • Waschen Sie Ihre Hände ausreichend lang, bevor Sie Ihr Baby, die Milchpumpe oder die Flasche berühren.
  • Tragen Sie eine Gesichtsmaske zum Füttern an der Brust.
  • Befolgen Sie nach jedem Gebrauch die Empfehlungen zur Pumpenreinigung.
  • Wenn Sie Ihr Baby mit Milchnahrung oder Milch füttern möchten, wird empfohlen, die Sterilisationsrichtlinien strikt einzuhalten.
  • Wenn Sie im Krankenhaus Muttermilch abpumpen, sollte eine spezielle Pumpe verwendet werden.

Aufenthalt im Krankenhaus vor, während und nach der Geburt:

  • Während der Geburt können Sie eine Begleitperson mitbringen, die 2 Stunden nach der Geburt die Klinik verlassen muss.
  • Vor Betreten des Kreißsaales, müssen die Partner der Schwangeren das Formular „Erstkontakt“ ausfüllen und sich einer Temperaturkontrolle unterziehen, wenn diese unauffällig ist, ist der Zugang zum Kreißsaal gewährt.
  • Besuche sind während der Klinik-Zeit nicht gestattet.
  • Geburtsvorstellungen erfolgen grundsätzlich ohne Begleitende Partner.
  • Kreißsaalführungen werden bis auf weiteres abgesagt.
  • Ein Familienzimmer kann gegenwärtig nicht angeboten werden.
  • Solange die Ausganssperre besteht, erhalten Sie auf Ihr Handy für die Abholung nach der Entlassung einen Passierschein.
  • In Deggendorf: Zur Abholung von Mutter und Neugeborenem nutzen Sie bitte den Eingang der Kinderklinik. Nach telefonischer Meldung werden Mutter und Kind von uns zum Ausgang begleitet und können dort abgeholt werden.

Bitte beachten Sie auch, dass sich diese derzeit gültigen Empfehlungen je nach weiterem Verlauf ändern können. Sie werden dann von uns informiert.