Informationen bei den Deggendorfer Palliativtagen

27.11.2019

Sterbende begleiten und sich selber vorbereiten:
Wie begleitet man geliebte Menschen, deren Erkrankung nicht mehr heilbar, weit fortgeschritten und lebensbegrenzend ist? Die Deggendorfer Palliativgespräche haben in diesem Jahr erstmals einen Informationstag eigens für Betroffene und Angehörige angeboten.

Deggendorfer Pallitivtag 1

Das Angebot hat sich aus den Palliativgesprächen entwickelt, die seit sieben Jahren ein Forum für Fachleute bieten, und richtet sich an die breitere Öffentlichkeit. Rund 40 Interessierte kamen zu den Gesprächen ins Historische Rathaus. Bei der Nachmittagsveranstaltung gab es die Möglichkeit mit Experten ins Gespräch zu kommen und sich beraten zu lassen. Dafür haben sich Chefarzt Prof. Dr. Siegfried Wagner, Chefarzt Dr. Peter Kol-binger und Oberärztin Dr. Barbara Lighvani vom DONAUISAR Klinikum sowie Dr. Jörg Cuno als lei-tender Arzt der SAPV PalliDONIS zur Verfügung gestellt. Die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bildet mit der Palliativstation im DONAUISAR Klinikum, dem Hospiz in Niederalteich und dem Hospizverein wichtige Säulen für die bestmögliche Versorgung sterbender Patienten im Landkreis. Weitere Kooperationspartner waren bei einer kleinen Ausstellung vertreten. Die Bedeutung der Veranstaltung hob Dritter Bürgermeister Hermann Wellner hervor, der die Gäste im Namen der Stadt willkommen hieß und die Grüße von Oberbürgermeister Dr. Christian Moser überbrachte. Bei seinem Impulsvortrag plädierte Dr. Jörg Cuno für eine gründliche Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit.

Deggendorfer Pallitivtag Vortrag 1

Zur Vorbereitung empfahl er drei Vorkehrungen: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung. Während man mit der ersten z. B. die Dinge des täglichen Lebens regeln könnte, geht es bei der zweiten darum, wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Dieser könne z. B. auch die Einwilligung für schwere medizinische Eingriffe geben. Die eigenen Vorstellungen zur medizinischen Versorgung am Lebensende sei der Gegenstand der Patientenverfügung. Für die Banken bräuchte man meistens noch zusätzliche Vollmachten. Zwei Dinge betonte er dabei immer wieder: Die Vorsorgevollmacht sollte nur einer absoluten Vertrauensperson ausgestellt werden und die Patientenverfügung sollte mit Beratung erstellt werden – möglichst auch unter Beteiligung der Personen, die die Vorsorgevollmacht erhalten oder als Betreuer vorgesehen sind. Bei der Patientenverfügung gebe es rund 180 verschiedene Ausführungen, wobei die Vorlagen des Bayerischen Justizministeriums besonders empfehlenswert seien. Es sei zudem sinnvoll einmal getroffene Verfügungen alle zwei Jahre zu erneuern.

Deggendorfer Pallitivtag Vortrag 1