„Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht koppeln“

22.03.2017

„Patientenverfügung unbedingt mit Vorsorgevollmacht koppeln“
Großes Interesse am Vortrag von Oberärztin Dr. Barbara Lighvani

Dass das Thema Patientenverfügung der Bevölkerung auf den Nägeln brennt, hat der gut besuchte Vortrag von Oberärztin und Palliativmedizinerin Dr. Barbara Lighvani vom DONAUISAR Klinikum gezeigt. Bis auf den letzten Platz waren die Sitzreihen im Kasino des Landauer Klinikums gefüllt.

Grundsätzlich habe jeder Mensch das Recht, selbst zu entscheiden, welche lebensverlängernden Maßnahmen er zustimmt oder nicht, so Oberärztin Dr. Lighvani. Oftmals sei es im Ernstfall jedoch nicht mehr möglich, seinen Willen zu artikulieren. An dieser Stelle kommen die sogenannten Patientenverfügungen ins Spiel. Sie können regeln, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall des Falles durchgeführt werden sollten. Liege eine Patientenverfügung vor, könne diese hilfreich und richtungsweisend für die behandelnden Ärzte sein. Jedoch könne sie nicht für alle Fälle vorsorgen. In der Praxis würden diese deshalb häufig recht allgemeine Formulierungen beinhalten. Die so gestalteten Patientenverfügungen werden medizinischen Fragestellungen in der konkreten Behandlungssituation vielmals nicht gerecht.

Die Palliativmedizinerin rät deshalb dazu, über konkrete Notfallsituationen nachzudenken und diese schriftlich oder mündlich zu formulieren. Denn wenn die Situation nicht konkret beschrieben sei oder niemand über den Willen Auskunft geben könne, könne ihr auch nicht gefolgt werden. Hier sei es hilfreich, sich bei der Formulierung ärztlichen Rat einzuholen und auch eine Kopie der Patientenverfügung beim jeweiligen Hausarzt zu hinterlegen.

Ein Aspekt, welcher aus der Sicht der Medizinerin noch wichtiger erscheint, sei die Kopplung der Patientenverfügung mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht. Mit dieser würde dafür Sorge getragen, dass in Situationen, in denen man sich nicht mehr selbst ausdrücken könne, stellvertretend eine andere Vertrauensperson handele und entscheide. Gerade diese Vollmacht erhalte eine große Bedeutung, da nicht automatisch Ehepartner oder Kinder im Ernstfall entscheiden dürfen. Fehle diese Vollmacht, so sei das Amtsgericht berechtigt, einen rechtlichen Betreuer einzusetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch eine fremde Person. Deshalb solle hier schriftlich eine Person ausgewählt werden, der man vertraue, der einen gut kenne und auch durchsetzungsfähig auftrete. Der Vorsorgebevollmächtige sei dann auch derjenige, der im Ernstfall dafür sorge, dass die  Patientenverfügung nach dem individuellen Willen durchgesetzt werde. Deshalb sei es ratsam, sich mit dem Bevollmächtigten gründlich über Gesundheitsfragen und Behandlungswünsche und den eigenen Wünschen am Lebensende auszutauschen.

Die Ärztin betonte, dass eine Patientenverfügung keine Frage des Alters sei, sondern für jeden ratsam ist. Auch junge Menschen könnten aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in Situationen kommen, in denen sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Der Vortrag wurde gemeinschaftlich organisiert vom DONAUISAR Klinikum, der AOK Straubing, der Volkshochschule Landau sowie dem Förderverein des DONAUISAR Klinikums Landau. Der Nächste Vortrag in dieser Veranstaltungsreihe findet statt am Dienstag, 4. April um 19 Uhr. Chefarzt Dr. Kamran Dabidian referiert hier zu häufigen Fußerkrankungen. Die gesamte Bevölkerung ist herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.