Selbstbestimmt bis zum Ende

06.06.2015


Selbstbestimmt leben bis zum Ende
Chefarzt Dr. Kolbinger referiert zum Thema Patientenverfügung, Palliativmedizin und Geriatrie

Sein selbstbestimmtes Leben bis ans Ende sicher zu stellen, ist vielen Menschen ein wichtiges Anliegen. Wie das auch und besonders im Krankenhaus gewährleistet werden kann, hat Chefarzt Dr. Peter Kolbinger in den Mittelpunkt seines Vortrags im Rahmen der Reihe Gesundheit im Dialog gestellt.
Der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und akutgeriatrische Frührehabilitation ging zuerst auf die rechtlichen Grundlagen ein. Jeder Eingriff bedürfe der Einwilligung des Patienten. Wenn er diese nicht mehr selbst geben könne, sei das maßgeblich, was er vorher festgelegt habe. Dies könne in einer Patientenverfügung geschehen, aber auch über die Beauftragung einer Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht. Zusätzlich könne auch ein Betreuer im Voraus vorgeschlagen werden.
Hier sprach sich Chefarzt Kolbinger für eine Kombination aller drei Möglichkeiten aus, wobei die Patientenverfügung möglichst konkret sein und bei einer akuten Erkrankung aktualisiert werden sollte. Besonders wichtig sei aber auch das Gespräch mit den Angehörigen über diese schwierigen Themen. Je genauer man sein Wünsche geäußert hat umso leichter kann später im Sinne des Patienten gehandelt werden wenn dieser – zum Beispiel wegen einer Demenz – die Entscheidung nicht mehr selbst treffen kann. Bei der Formulierung hilfreich sind zum Beispiel die Informationsmappen des Hospizvereins, vieler Gemeinden oder auch das Internet.
Um dem Willen des Patienten gerecht zu werden biete das Krankenhaus neben der Organmedizin auch die Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Geriatrie (Altersmedizin). Hier habe das DONAUISAR Klinikum Landau einen seiner Schwerpunkte. Beide Richtungen verfolgten einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl körperliche, soziale und psychologische Aspekte sowie die Angehörigen einbezieht. „Mit der Palliativmedizin können wir Patienten gerecht werden, die an einer unheilbaren Krankheit leiden. Mit der Geriatrie kümmern wir uns um Wiederherstellung von schwer kranken Patienten. Im Mittelpunkt steht auch bei unterschiedlichen Therapiezielen immer die Lebensqualität des Patienten.“
Anhand von anonymisierten Fallbeispielen erläuterte Chefarzt Kolbinger die Entscheidungswege im Einzelfall. Soll einer dementen 92 Jahre alten Patientin noch eine Magensonde gelegt werden, weil sie nach einem Schlaganfall nicht mehr schlucken kann? Hier wird der mutmaßliche Patientenwille im Gespräch mit den Personen, die die Patientin kennen, herausgearbeitet und dementsprechend gehandelt, weil keine Patientenverfügung vorlag. „Wenn man sich gegen die Heilung als Therapieziel entscheidet, ist das aber kein Ende der Behandlung“, sagte Chefarzt Kolbinger. Dann betreffe die Behandlung vor allem Symptome wie Schmerzen, Depressionen, Atemnot oder Ängste. Im Anschluss an den Vortrag gab es eine intensive Diskussion, die zeigte, dass das Thema den über 50 Teilnehmern auf den Nägeln brannte.

Vortrag