Neue Regelungen zum Entlassmanagement

27.10.2017

Entlassmanagement – Was steckt dahinter?
Nach einer stationären oder teilstationären Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Klinikum. Um das Behandlungsergebnis zu sichern, ist oft eine weitere Unterstützung der Patienten erforderlich. Eine individuelle und bedarfsgerechte Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung beinhalten. Diese kann ambulant oder in stationären Reha- bzw. Pflegeeinrichtungen erfolgen. Um eine Versorgungskontinuität sicherstellen zu können, bieten wir Ihnen eine individuell angepasste Beratung zu Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse an.

Eine Information zum Entlassmanagement wird Ihnen als Patient bei stationärer Aufnahme in das DONAUISAR Klinikum ausgehändigt. Alle weiteren geplanten Schritte werden vorab mit Ihnen abgestimmt und nur nach Ihrer Zustimmung durchgeführt. Wenn Sie wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungsgesprächen hinzugezogen.

Den Rahmenvertrag zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V können Sie hier herunterladen.
 
Bei weiteren Fragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich bitte an die Zentrale des DONAUISAR Klinikums unter: 0991-3800. Von dort aus werden Sie an die entsprechende Stelle weitergeleitet.